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   OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14   

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https://dejure.org/2015,41498
OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14 (https://dejure.org/2015,41498)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2015 - 19 U 113/14 (https://dejure.org/2015,41498)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 19 U 113/14 (https://dejure.org/2015,41498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1
    Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Abschlagsrechnungen nach Erteilung der Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlussrechnung erteilt: Abschlagsforderung kann nicht (mehr) isoliert eingeklagt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Da keine Klageänderung vorliegt, steht der Zulässigkeit der Berufung auch die Vorschrift des § 533 ZPO nicht entgegen (vgl. BGH , NJW 2010, 227).

    Nach Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung ist es der Klägerin versagt, eine früher erhobene Abschlagsforderung isoliert geltend zu machen und klageweise durchzusetzen (vgl. BGH , NJW 2010, 227; NJW-RR 2004, 957).

    Ungeachtet der Tatsache, dass dieser Betrag bereits rechnerisch nicht nachvollzogen werden kann, wäre es der Klägerin nur dann möglich, eine einzelne Position aus der Schlussrechnung isoliert einzuklagen, wenn es sich hierbei um ein unstreitiges Guthaben im Sinne von § 16 Abs. 3. Nr. 1 S. 5 VOB/B handeln würde (vgl. BGH , NJW 1997, 1444; NJW 2010, 227).

  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Der Anspruch auf Abschlagszahlung ist lediglich eine modifizierte Form des Anspruches auf Werklohn (vgl. BGH , NJW-RR 2004, 957), den die Klägerin - nunmehr wegen veränderter Umstände allerdings in Gestalt der Schlussrechnung - mit der Berufung weiterhin verfolgt.

    Nach Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung ist es der Klägerin versagt, eine früher erhobene Abschlagsforderung isoliert geltend zu machen und klageweise durchzusetzen (vgl. BGH , NJW 2010, 227; NJW-RR 2004, 957).

    Ein etwaiger Anspruch auf Verzugszinsen aus berechtigt geltend gemachten aber nicht gezahlten Abschlägen bleibt zwar auch nach Erteilung der Schlussrechnung bestehen und durchsetzbar (vgl. BGH , NJW-RR 2004, 957, 958).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Auf das dem neuen Antrag zugrundeliegende Vorbringen in der Berufung ist § 531 Abs. 2 ZPO grundsätzlich anwendbar, sodass es darauf ankommt, ob der neue Vortrag im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden ist (was hier unzweifelhaft der Fall ist), ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Klägerin beruht (vgl. dazu BGH , NJW 2004, 2152; NZBau 2006, 175, 176).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Denn die Umstellung der Klage von der 31. Abschlagsrechnung auf die Schlussrechnung vom 30.04.2014 stellt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, sondern eine bloße Umstellung des geforderten Gegenstandes bzw. Interesses ohne Änderung des Klagegrundes nach § 264 Nr. 3 ZPO dar (vgl. BGH , NJW-RR 2005, 318).
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 418/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Die Klägerin macht demnach kein Guthaben, sondern einen - bestrittenen - unselbständigen Rechnungsposten einer saldierten Abrechnung geltend, was auch im Rahmen von § 16 Abs. 3 VOB/B keine klagebare Forderung darstellt (vgl. BGH , NJW 1999, 417; NJW-RR 2003, 1075; OLG Brandenburg , NZBau 2004, 99; OLG Jena , NJOZ 2008, 1587; Ingenstau/Korbion/ Locher , VOB/B, 17. Aufl. 2010, § 16 Abs. 3 Rn. 7).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Der Bundesgerichtshof hat zutreffend entschieden, dass Nachlässigkeit in diesem Sinne nicht gegeben ist, wenn eine, die Fälligkeit der (endgültigen) Werklohnforderung begründende, Schlussrechnung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz erstellt worden ist und mit der Berufung in den Prozess eingeführt wird, weil die Präklusionsvorschriften die Parteien lediglich anhalten sollen, zu dem bereits vorliegenden Tatsachenstoff rechtzeitig vorzutragen; sie haben aber nicht den Zweck, auf die beschleunigte Schaffung der materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen hinzuwirken (vgl. BGH , NZBau 2004, 98; NZBau 2005, 692; kritisch dazu Schenkel , NZBau 2007, 6; ders. MDR 2004, 790; Jansen , NZBau 2008, 689).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Der Bundesgerichtshof hat zutreffend entschieden, dass Nachlässigkeit in diesem Sinne nicht gegeben ist, wenn eine, die Fälligkeit der (endgültigen) Werklohnforderung begründende, Schlussrechnung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz erstellt worden ist und mit der Berufung in den Prozess eingeführt wird, weil die Präklusionsvorschriften die Parteien lediglich anhalten sollen, zu dem bereits vorliegenden Tatsachenstoff rechtzeitig vorzutragen; sie haben aber nicht den Zweck, auf die beschleunigte Schaffung der materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen hinzuwirken (vgl. BGH , NZBau 2004, 98; NZBau 2005, 692; kritisch dazu Schenkel , NZBau 2007, 6; ders. MDR 2004, 790; Jansen , NZBau 2008, 689).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Die Klägerin macht demnach kein Guthaben, sondern einen - bestrittenen - unselbständigen Rechnungsposten einer saldierten Abrechnung geltend, was auch im Rahmen von § 16 Abs. 3 VOB/B keine klagebare Forderung darstellt (vgl. BGH , NJW 1999, 417; NJW-RR 2003, 1075; OLG Brandenburg , NZBau 2004, 99; OLG Jena , NJOZ 2008, 1587; Ingenstau/Korbion/ Locher , VOB/B, 17. Aufl. 2010, § 16 Abs. 3 Rn. 7).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04

    Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Auf das dem neuen Antrag zugrundeliegende Vorbringen in der Berufung ist § 531 Abs. 2 ZPO grundsätzlich anwendbar, sodass es darauf ankommt, ob der neue Vortrag im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden ist (was hier unzweifelhaft der Fall ist), ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Klägerin beruht (vgl. dazu BGH , NJW 2004, 2152; NZBau 2006, 175, 176).
  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 69/96

    Begriff des unstreitigen Guthabens; Verhandlung prüfbar berechneter und sachlich

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14
    Ungeachtet der Tatsache, dass dieser Betrag bereits rechnerisch nicht nachvollzogen werden kann, wäre es der Klägerin nur dann möglich, eine einzelne Position aus der Schlussrechnung isoliert einzuklagen, wenn es sich hierbei um ein unstreitiges Guthaben im Sinne von § 16 Abs. 3. Nr. 1 S. 5 VOB/B handeln würde (vgl. BGH , NJW 1997, 1444; NJW 2010, 227).
  • OLG Jena, 17.01.2007 - 4 U 1041/05

    Unzulässiges Grundurteil bei unzulässiger Teiklage

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 81/02

    Zulässiges Ziel der Berufung bei Abweisung einer Zahlungsklage als unzulässig;

  • OLG Brandenburg, 09.07.2003 - 13 U 47/03

    Zur Abtretungsfähigkeit von Teilbeträgen (einzelnen Positionen) einer

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Mit der Berufung kann daher zulässig vom Erfüllungsanspruch auf einen Schadensersatzanspruch übergegangen werden (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 11.11.2004, VII ZR 128/03, Rn. 47 bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2015, 19 U 113/14, Rn. 4 bei juris; Rimmelspacher in MüKo ZPO, 5. Auflage 2016, vor § 511 Rn. 75; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage 2019, vor § 511 Rn. 28; Heßler in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 511 Rn. 10c).

    Die unbeschränkte Zulässigkeit einer Modifizierung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 und 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz entspricht dem Zweck der Vorschrift, der die prozessökonomische und endgültige Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Parteien fördern will (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 07.05.2015, VII ZR 145/12, Rn. 24 bei juris; Urteil vom 22.04.2010, IX ZR 160/09, Rn. 6 bei juris; Urteil vom 20.08.2009, VII ZR 205/07, Rn. 91 bei juris; Urteil vom 19.03.2004, V ZR 104/03, Rn. 25 ff. bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2015, 19 U 113/14, Rn. 5 bei juris; Heßler in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 533 Rn. 3).

  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Mit der Berufung kann daher zulässig vom Erfüllungsanspruch auf einen Schadensersatzanspruch übergegangen werden (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 11. November 2004 - VII ZR 128/03, juris, Rn. 47; OLG Köln, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 19 U 113/14, juris, Rn. 4; Rimmelspacher in MüKo ZPO, 5. Auflage 2016, Vor § 511 ZPO, Rn. 75; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 17. Auflage 2020, Vor § 511 ZPO, Rn. 28; Heßler in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, Vor § 511 ZPO Rn. 10c).

    Die unbeschränkte Zulässigkeit einer Modifizierung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2, 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz entspricht dem Zweck der Vorschrift, der die prozessökonomische und endgültige Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Parteien fördern will (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, juris, Rn. 24; Urteil vom 22. April 2010 - IX ZR 160/09, juris, Rn. 6; Urteil vom 22. August 2009 - VII ZR 205/07, juris, Rn. 91; Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, juris, Rn. 25 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 19 U 113/14, juris, Rn. 5; Heßler in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 533 ZPO Rn. 3; Wulf in BeckOK ZPO, 37. Ed. 1.7.2020, § 533 ZPO Rn. 4; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 17. Auflage 2020, § 533 ZPO Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Mit der Berufung kann daher zulässig vom Feststellungsbegehren zu einer Leistungsklage oder vom Erfüllungsanspruch auf einen Schadensersatzanspruch übergegangen werden (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 11.11.2004 - VII ZR 128/03 , Rn. 47 bei juris; Urteil vom 08.06.1994 - VIII ZR 178/93 , Rn. 18 f. bei juris; Senat, Urteil vom 05.02.2020 - VI-U (Kart) 4/19 , Rn. 125 ff. bei juris - MQB-Hintersitzlehnen II ; OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2015 - 19 U 113/14 , Rn. 4 bei juris; Rimmelspacher in MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, vor § 511 Rn. 79; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, vor § 511 Rn. 28; Zöller/Heßler, ZPO, 34. Auflage 2022, vor § 511 Rn. 10 ff.).

    Die unbeschränkte Zulässigkeit einer Modifizierung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 und 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz entspricht dem Zweck der Vorschrift, der die prozessökonomische und endgültige Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Parteien fördern will (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 07.05.2015 - VII ZR 145/12 , Rn. 24 bei juris; Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09 , Rn. 6 bei juris; Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07 , Rn. 91 bei juris; Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03 , Rn. 25 ff. bei juris; Senat, Urteil vom 05.02.2020 - VI-U (Kart) 4/19 , Rn. 135 bei juris - MQB-Hintersitzlehnen II ; OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2015 - 19 U 113/14 , Rn. 5 bei juris; Zöller/Heßler,ZPO, 34. Auflage 2022, § 533 Rn. 3).

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